Frühzeitiges Einbeziehen von produkt- und firmenunabhängigen Planungsfachleuten , wie es bauvorlageberechtigte Bauingenieure und Architekten sind, schafft eine relativ abgesicherte Basis für die Bauherrenschaft, da durch eine notwendige Berufshaftpflichtversicherung und standesrechtliche Überwachung im Grunde keine „Insolvenz“ eintreten kann.
Ein Bauwerk kann nur so gut werden, wie die Planung es zulässt. Anders ausgedrückt, wenn eine Planung nichts taugt, kann am Ende nichts Gescheites bei herauskommen.
Planungen sind vielschichtig, es müssen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und DIN-Vorschriften in die Planungen einfliesen. Baurechtliche, statische , bauphysikalische, brandschutztechnische, haustechnische und baugrundtechnische Aspekte müssen mit den Wünschen des Bauherren in Einklang gebracht werden. Nicht zu unterschätzen ist die Einhaltung der Vorgabe des Kostenrahmens. Eigentlich ist das der Prüfstein schlechthin, denn bezahlen muss schlussendlich immer der Bauherr.
Leistungsphasen nach HOAI (gültig vom 11. August 2009)
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
- Leistungsphase 2: Vorplanung
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Leistungsphase 8: Bauüberwachung
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation